Die Grundlage für die finanzielle Wirtschaftsführung des Selbstverwaltungsbezirkes stellt ein Haushaltsplan dar, den man für die Zeitspanne des nächsten Jahres aufstellt. Er besteht aus eigenen und anderen Einnahmen. Die eigenen Einnahmen bestehen aus einem Teil der Steuern von den Einkommen der natürlichen Personen und den Fahrzeugsteuern, die auf dem Gebiet des Selbstverwaltungsbezirkes eingesammelt wurden. Die anderen Einnahmen stellen staatliche Dotierungen für die übertragenen Leistungen der Staatsverwaltung (Fachschulen und Gymnasien) dar. Der Bezirk muss eine ausgeglichene Wirtschaftsführung einhalten.
Der Status des selbstverwalteten Region Budget, ihre Formen und deren Inhalt, sowie die Regeln des Budgets Wirtschaft, Bildung und Verwendung der außerplanmäßigen Quellen, heißt des Finanzausgleichs zwischen selbstverwalteten Regionen und die Beziehungen zu den Staatshaushalt und die kommunalen Haushalte sind geregelt durch das Gesetz Nr. 442/2003 Coll., Zur Änderung des Gesetzes des Nationalrates SR Nr. 303/1995 Coll. über die haushaltspolitischen Regeln geändert.